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Nothaft GmbH
Zum Oberholz 4
94496 Ortenburg
Homepage:www.nothaft-haustechnik.de
Telefon:0 8542 7118

Wärmepumpenversicherung

Eine Wärmepumpenversicherung unseres Partners Arctic bietet Ihnen ein Rundum-Sicherheitspaket. Damit ist das Gerät bis 10 Jahre nach Ablauf der 5-jährigen, NOVELAN Garantiezeit IBN 5+ abgesichert. Sie erhalten damit einen Vollschutz für ihre Wärmepumpe und können sich so bis zu 15 Jahre lang vor unvorhergesehenen Kosten schützen.

Für Neukunden hat Arctic ein besonders attraktives Angebot: Bei Abschluss der Versicherung innerhalb der ersten 12 Monate nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe beträgt die Versicherungsprämie 135,00 € für das erste Jahr nach Ablauf der Garantiezeit. Zusätzlich ist die Anlage noch während der Garantiezeit gegen Gewitterschäden versichert.
Und so einfach geht’s:

  1. Garantieverlängerung IBN 5+ abschließen (falls noch nicht geschehen, kann dies bis zu zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe nachgeholt werden)
  2. Wärmepumpe auf dem NOVELAN Web-Server registrieren
  3. Wärmepumpenversicherung bei Arctic abschließen und Gerät mit Seriennummer bei Arctic registrieren (Online-Abschluss bis 6 Monate vor Ablauf der IBN 5+ möglich)
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Was umfasst die Versicherung und was nicht? Das Produktblatt mit den wichtigsten Fakten zum Versicherungsumfang kann auf der Arctic Webseite heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie:

  • Abgedeckt sind s.g. von innen kommenden physischen Schäden sowie Schäden verursacht durch Gewitter
  • Die Versicherung ersetzt Schäden, die nicht anderweitig durch eine Haus- oder Eigentumsversicherung abgedeckt sind
  • Voraussetzung für Anschlussversicherung: Kunde hat 5-jährige Herstellergarantie IBN 5+ von NOVELAN rechtzeitig abgeschlossen
  • Ist die Wärmepumpe älter als 4,5 Jahre, ist ein Online-Abschluss der Wärmepumpenversicherung nicht mehr möglich. Der Kunde muss sein Angebot unter Angabe der Seriennummer direkt bei Arctic anfordern.
  • Nach Ablauf der 5-jährigen Herstellergarantie kann die Wärmepumpenversicherung nicht mehr abgeschlossen werden.
  • Im Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro pro Schaden. Diese entfällt bei Vorlage eines Wartungsbeleges, nicht älter als 24 Monate.
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